Allgemeine Geschäftsbedingungen
Social-Scales GmbH – Videomarketing & Social Media
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Social-Scales GmbH, Schloßberg 13, 77871 Renchen (nachfolgend „Agentur“, „wir“ oder „uns“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) „Rohmaterial“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden ungeschnittenen Aufnahmen (Foto und Video), das gesamte am Set bzw. auf Dreharbeiten erstellte Filmmaterial (Footage), einzelne Takes, B-Roll, Ton- und Sprachaufnahmen, Zwischenschnitte, Entwürfe sowie die zugehörigen Projekt- und Arbeitsdateien.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen im Bereich Videomarketing und Social Media, insbesondere die Konzeption und Produktion von Image-, Werbe- und Recruitingfilmen, die Erstellung von organischem Content, das Schalten und Betreuen von Werbeanzeigen (Ads/Performance Marketing) sowie damit verbundene Strategie- und Beratungsleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese gehen den vorliegenden AGB im Einzelfall vor.
(3) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer, Freelancer) einzusetzen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien (z. B. Logos, Bild- und Markenmaterial, Freigaben, Drehorte, Ansprechpartner) zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und dass die Persönlichkeitsrechte der bei Dreharbeiten mitwirkenden Personen gewahrt sind bzw. entsprechende Einwilligungen vorliegen.
(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder mangelhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten; hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
§ 5 Termine, Dreharbeiten und Durchführung
(1) Termine für Dreharbeiten werden einvernehmlich abgestimmt. Vereinbarte Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richttermine.
(2) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Drehtermin nicht rechtzeitig (mindestens fünf Werktage vorher) ab, sind wir berechtigt, die durch die Reservierung von Personal, Equipment und Locations entstandenen Kosten sowie einen angemessenen Ausfallsatz in Rechnung zu stellen.
(3) Die Art und Weise der Durchführung, insbesondere die Auswahl von Motiven, Einstellungen, Schnitt und gestalterischen Mitteln, obliegt im Rahmen des vereinbarten Konzepts unserem gestalterischen Ermessen.
§ 6 Rohmaterial
(1) Der Kunde erhält ausschließlich das vertraglich vereinbarte, fertig produzierte Endprodukt in der vereinbarten Auflösung und im vereinbarten Dateiformat.
(2) Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Rohmaterials besteht nicht. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung der ungeschnittenen Aufnahmen von Dreharbeiten, der Roh-Footage, einzelner Takes, der Projektdateien oder sonstiger Zwischenstände. Das Rohmaterial verbleibt bei der Agentur.
(3) Die Herausgabe von Rohmaterial erfolgt nur, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart wurde (Sonderregelung). Eine solche Herausgabe ist stets gesondert zu vergüten; Umfang, Format und Vergütung werden im Einzelfall vereinbart.
(4) Wir bewahren das Rohmaterial nach Abnahme bzw. Abschluss des jeweiligen Projekts für einen Zeitraum von drei (3) Monaten auf. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, das Rohmaterial ohne vorherige Ankündigung dauerhaft zu löschen; nach der Löschung besteht auch bei Vorliegen einer Sonderregelung kein Anspruch auf Herausgabe mehr. Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrung oder die Sicherung des Rohmaterials, ist dies vor Ablauf der Frist gesondert in Textform zu vereinbaren.
(5) Eine über die Aufbewahrung nach Absatz 4 hinausgehende Archivierungs- oder Sicherungspflicht der Agentur besteht nicht.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Werken verbleiben bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urhebern.
(2) Der Kunde erhält an dem abgenommenen Endprodukt die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Eine Bearbeitung, Kürzung oder Veränderung des Endprodukts sowie eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
(4) Rechte an eingesetzten Vorprodukten Dritter (z. B. Stock-Material, Musiklizenzen, Schriften) richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Reise-, Übernachtungs- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellen wir dem Kunden das Endprodukt zur Abnahme bereit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von zehn Werktagen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme unter Angabe von Mängeln in Textform verweigert oder das Endprodukt in Gebrauch nimmt bzw. veröffentlicht.
§ 10 Korrekturschleifen und Zusatzleistungen
(1) Sofern im Angebot nicht anders geregelt, sind im Leistungsumfang zwei Korrekturschleifen enthalten.
(2) Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie nachträgliche Konzept- oder Umfangsänderungen werden nach Aufwand gesondert vergütet.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei laufenden Leistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Ads-Management) richtet sich die Laufzeit nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Referenznennung
Wir sind berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. in Portfolio, auf unserer Website und in unseren Social-Media-Kanälen) zu nennen und zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 13 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Maßgabe, dass wir bei Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt sind.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte sowie der von ihm freigegebenen Veröffentlichungen ist der Kunde verantwortlich.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.social-scales.de/datenschutz.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dies gilt auch für unverschuldete Ausfälle bei Subunternehmern und Lieferanten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.